Am Freitag (17. Mai) streiken private Busunternehmen.
!!! Der Unterricht und insbesondere die zentralen Abschlussprüfungen an den Fachoberschulen und Haupt- und Realschulen finden wie geplant statt !!!
Grundsätzlich: Der Schulweg liegt in der Verantwortung der Schülerinnen und Schülern und ihren Eltern.
Es gilt:
- Schülerinnen und Schüler verpflichtet, am Unterricht teilzunehmen. Sie dürfen nur aus einem besonderen Grund fernbleiben. Bei einem im Vorfeld angekündigten Ereignis wie einem Streik im öffentlichen Nahverkehr liegt nicht generell ein solcher besonderer Grund vor.
- Nimmt eine Schülerin oder ein Schüler wegen des Streiks nicht am Unterricht teil, muss die Schule unverzüglich unter Angabe des Grundes informiert werden. Ob es sich in diesem Einzelfall um entschuldigte Fehlzeiten handelt, entscheidet die Klassenleitung im pflichtgemäßen Ermessen.