Junge Lehrerin hilft Grundschülerin.

TV-H-Kräfte ohne Lehramt an Grund- und Förderschulen, in der Sekundarstufe I und in Intensivklassen

Das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen bietet für TV-H-Kräfte ohne Lehramt, die als Vertretungskräfte an Grundschulen, Förderschulen, in der Sekundarstufe I und in Intensivklassen eingesetzt sind, ein umfangreiches Unterstützungsangebot an.

Dazu zählt das Servicebüro für TV-H-Kräfte. Das Servicebüro für TV-H-Kräfte ist eine Außenstelle des Ministeriums für Kultus, Bildung und Chancen.

Das Servicebüro für TV-H-Kräfte berät, informiert und unterstützt TV-H-Kräfte ohne Lehramt bei Fragestellungen inhaltlicher und organisatorischer Art – vor und während der Tätigkeit in den Schulformen Grundschule, Förderschule und Schulen mit Sekundarstufe I sowie in Intensivklassen.

Angebote des Servicebüros

Kontakt zum Servicebüro für TV-H-Kräfte

Telefon: + 49 6426 930 2889

E-Mail: Info-tvh@kultus.hessen.de

Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Freitag: 10:00 Uhr – 16:00 Uhr

Zum KontaktformularÖffnet sich in einem neuen Fenster

Was sind Ziele der TV-H-Patenschaft?

  • TV-H-Kräfte zu begleiten und zu unterstützen,
  • eine praxisnahe und adressatengerechte Beratung durch Patinnen und Paten zu ermöglichen,
  • individuelle Anliegen aufzugreifen und auf aktuelle Ereignisse situationsbezogen zu regieren, gemeinsam nach praktikablen Lösungen zu Herausforderungen zu suchen und Impulse zu geben.

Wer sind die Patinnen und Paten?

Pensionierte Lehrkräfte, pensionierte Schulleitungen sowie pensionierte Ausbildungsleitungen sind im Rahmen einer Patenschaft aktiv. Die Auswahl geeigneter Personen erfolgt seitens der Staatlichen Schulämter in der Zuständigkeit der Leitung Pädagogische Unterstützung (LPU).

Wie kommt eine Patenschaft zustande?

  1. Sie wenden sich mit Ihrem Unterstützungswunsch an die Schulleitung.
  2. Die Schulleitung leitet Ihre Anfrage an das zuständige Staatliche Schulamt weiter.
  3. Die Patin oder der Pate nimmt Kontakt mit Ihnen auf, es gibt ein Kennenlerngespräch.
  4. Die Patenschaftsvereinbarung regelt die weitere Zusammenarbeit.

Das Servicebüro für TV-H-Kräfte bietet mit seinem umfangreichen Unterstützungsangebot auch Entlastung für Schulleitungen. Bei Fragen wenden Sie sich gerne über die unten angegebenen Kontaktmöglichkeiten an uns.

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