Sonderpädagogische Förderung in der Förderschule

Schülerinnen und Schüler mit einem Anspruch auf sonderpädagogische Förderung können spezifische Förderschulangebote nutzen. Eltern können die unmittelbare Aufnahme ihres Kindes an einer Förderschule beantragen.

Die Überprüfung des Anspruchs auf sonderpädagogische Förderung erfolgt spätestens nach Ablauf von jeweils zwei Jahren im Rahmen der individuellen Förderplanung.

Die verschiedenen Förderschulangebote werden im Folgenden einzeln vorgestellt.

Förderzentren BFZ

Beratung und Förderung

Beratungs- und Förderzentren (BFZ)

Beratungs- und Förderzentren (BFZ) koordinieren die sonderpädagogischen Angebote und die inklusive Beschulung der Schülerinnen und Schüler an allgemeinen Schulen in Kooperation mit Förderschulen.

Therapeutische Versorgung an Förderschulen und im inklusiven Unterricht

Seit 2004 besteht eine Vereinbarung zwischen dem Hessischen Kultusministerium, dem Hessischen Sozialministerium und den Verbänden der Krankenkassen in Hessen, die eine medizinisch-therapeutische Versorgung von Schülerinnen und Schülern mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung an Schulen langfristig und nachhaltig sichert. Damit wird der Förderort Schule zugleich als möglicher Behandlungsort unter Berücksichtigung festgelegter Voraussetzungen anerkannt.

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