Sie sind auf der Suche nach neuen Herausforderungen?
Die Hessische Lehrkräfteakademie bietet zum 01.08.2026 eine Quereinstiegsmaßnahme zum Erwerb einer dem Lehramt an Hauptschulen und Realschulen gleichgestellten Qualifikation an.
Als geeignete Bewerberin oder geeigneter Bewerber durchlaufen Sie eine berufsbegleitende dreijährige Qualifizierungsmaßnahme.
Was müssen Sie als Bewerberin oder Bewerber mitbringen?
Die Maßnahme richtet sich an sozialpädagogische Fachkräfte, die bereits mindestens drei Jahre als sozialpädagogische Fachkräfte an Schulen tätig sind oder waren. Aufgrund ihrer fachlichen Expertise und ihren Erfahrungen im schulischen und unterrichtlichen Kontext sind diese Personen für eine Tätigkeit als Lehrkraft im Haupt- und Realschulbereich grundsätzlich pädagogisch geeignet. Vorhandene Studienleistungen in den Studienrichtungen Pädagogik, Sozialpädagogik oder Soziale Arbeit enthalten bereits Inhalte der Bildungswissenschaften, die als Teil des Lehramtsstudiums anrechenbar sind.
Wie sieht die Qualifizierungsmaßnahme aus?
In fünf Schulhalbjahren werden Sie auf die Prüfung des Qualifizierungserfolges nach §§ 60 ff. der Durchführungsverordnung zum Hessischen Lehrkräftebildungsgesetz (HLbGDV) vorbereitet, die im sechsten Schulhalbjahr stattfindet.
Ihre Tätigkeit während der Qualifizierungsmaßnahme umfasst insgesamt 27,5 Wochenstunden. Die Inhalte setzen sich - neben eigenverantwortlichem Unterricht - wie folgt zusammen:
Studienanteile aus den Bereichen
- Fachwissenschaft und Fachdidaktik des Faches Deutsch oder Deutsch als Fremd- oder Zweitsprache
- Fachwissenschaft und Fachdidaktik des Faches Ethik
Dabei wird fachwissenschaftliches Lernen mit Fragestellungen der Fachdidaktik und der Unterrichtspraxis verbunden.
Berufspraktische Ausbildung an Studienseminaren in den Bereichen
- des Unterrichtsfaches Deutsch oder Deutsch als Fremd- oder Zweitsprache
- des Unterrichtsfaches Ethik
- der allgemeinpädagogischen Ausbildung
Eine Übersicht zu den Anteilen von eigenverantwortlichem Unterricht und Anrechnungsstunden zur Wahrnehmung der Fachstudien und der berufspraktischen Ausbildung finden Sie in dem unten aufgeführten Erlass „Weiterqualifizierung QuiSPädHR“ unter Punkt 3.
Was bieten wir Ihnen?
Die Eingruppierung der im hessischen Schuldienst Beschäftigten richtet sich nach den Eingruppierungsregelungen der Entgeltordnung für die Lehrkräfte und die im Schuldienst unterrichtsunterstützenden Beschäftigten (Anlage zum TV EGO-L-H). Nähere Angaben zur Eingruppierung können Sie dem Erlass „Weiterqualifizierung QuiSPädHR“ unter Punkt 5 entnehmen.
Mit dem Bestehen der Prüfung des Qualifizierungserfolges (Gleichstellung mit einer dem Lehramt an Hauptschulen und Realschulen gleichgestellten Qualifikation) kann bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen eine Einstellung in das Beamtenverhältnis (A13 g.D.) erfolgen.
Bewerbung
Beachten Sie hierzu bitte die Ausführungen unter Punkt 4. im Erlass „Weiterqualifizierung QuiSPädHR“. Das benötigte Antragsformular finden Sie ebenso wie den Erlass nachfolgend als Download.
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung an diese Adresse:
Hessische Lehrkräfteakademie
Sachgebiet I.1-2 Weiterbildung
Quereinstieg Schuldienst
Lahnstraße 61
35398 Gießen