Schülerinnen und Schüler bearbeiten eine Aufgabe und schreiben in Hefte.

Mittlerer Abschluss

Im Bildungsgang Realschule nehmen die Schülerinnen und Schüler in der Jahrgangsstufe 10 an einem Abschlussverfahren teil. Dieses besteht aus zwei Teilen und gewährleistet landesweit vergleichbare Abschlüsse:

  1. Die zentralen Abschlussarbeiten werden in den Fächern Deutsch, Mathematik und der ersten Fremdsprache geschrieben.
  2. Die Präsentation auf Grundlage einer Hausarbeit findet in einem anderen Fach aus dem Pflichtbereich statt. Die Aufgabenstellung bezieht sich auf das gewählte Fach.

Die Ergebnisse der zentralen Abschlussarbeiten und der Präsentation auf Grundlage einer Hausarbeit fließen in die Berechnung der Gesamtnote ein.

Es wird unterschieden zwischen dem Realschulabschluss und dem qualifizierenden Realschulabschluss.

Realschulabschluss

Der mittlere Abschluss in Form des Realschulabschlusses wird zuerkannt, wenn die ermittelte Gesamtleistung von 4,4 oder besser erreicht wurde.

Qualifizierender Realschulabschluss

Der mittlere Abschluss in Form des qualifizierenden Realschulabschlusses wird zuerkannt, wenn die Voraussetzungen gemäß § 59 Abs. 3 und 4 VOBGM erfüllt sind. Unter anderem gilt:

  • unter Einbeziehung der Prüfungsarbeiten in den Fächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache wurde eine Gesamtleistung von 3,0 oder besser erreicht.

Näheres regelt die Verordnung zur Ausgestaltung der Bildungsgänge und Schulformen der Grundstufe (Primarstufe) und der Mittelstufe (Sekundarstufe I) und der Abschlussprüfungen in der Mittelstufe (VOBGM vom 14. Juni 2005).

Zu den rechtlichen GrundlagenÖffnet sich in einem neuen Fenster

Übergänge

Der Realschulabschluss bietet den Einstieg in eine duale Ausbildung.

Der qualifizierende Realschulabschluss berechtigt zum Übergang in die gymnasiale Oberstufe, das berufliche Gymnasium, die Fachoberschule und weitere Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten.

Die Berechtigung zum Übergang in die gymnasiale Oberstufe kann zudem erlangt werden, wenn die Voraussetzungen gemäß § 2 Abs. 2 OAVO erfüllt sind. Hier gilt:

  • die Schülerin oder der Schüler hat den mittleren Abschluss mit einer Durchschnittsnote von besser als befriedigend (< 3,0) in den Fächern Deutsch, Mathematik, erste Fremdsprache und einer Naturwissenschaft sowie in den übrigen Fächern gleichfalls eine Durchschnittsnote von besser als befriedigend (< 3,0) erreicht.

Näheres regelt die Oberstufen- und Abiturverordnung (OAVO vom 17. August 2009)

Ein Realschulabschluss mit mindestens "befriedigend" in zwei der Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik und im dritten Fach nicht schlechter als "ausreichend"berechtigt zusätzlich zum Übergang in die zweijährige FachoberschuleÖffnet sich in einem neuen Fenster.

Zentrale Abschlussprüfung

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen und Materialien zu den Abschlussprüfungen in den Bildungsgängen Hauptschule und Realschule.

Schuljahr 2025/2026

Bitte beachten Sie die geänderte Abfolge der Fächer in der Prüfungswoche!

Haupttermin:

Die schriftlichen Prüfungen werden im Zeitraum vom 18.05. bis zum 22.05.2026 durchgeführt.

Nachtermin:

Die schriftlichen Prüfungen des Nachtermins werden im Zeitraum vom 01.06. bis zum 03.06.2026 durchgeführt.

 

Schuljahr 2026/2027

Haupttermin:

Die schriftlichen Prüfungen werden im Zeitraum vom 10. Mai bis zum 14. Mai 2027 durchgeführt.

Nachtermin:

Die schriftlichen Prüfungen des Nachtermins werden im Zeitraum vom 1. Juni bis zum 3. Juni 2027 durchgeführt.

Die Landesfachberaterinnen und die Landesfachberater bieten im Vorfeld der zentralen Abschlussprüfungen Informationsangebote für Lehrkräfte über die Ausgestaltung des Nachteilsausgleichs an. Der Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile bei den zentralen Abschlussprüfungen sollte aufbauen auf die bisherigen Nachteilausgleiche. Daher sollte die Landesfachberatung für die zentralen Abschlussprüfungen frühzeitig einbezogen werden, spätestens zu Beginn des Schuljahrs vor dem Abschlussjahr. 

Landesfachberaterin für Schülerinnen und Schüler mit Autismus
Frau Förderschullehrerin Sandra Hiesinger
Weschnitztalschule
Schlesierstr. 2
69509 Mörlenbach
E-Mail: sandra.hiesinger@kultus.hessen.de

Landesfachberater für Schülerinnen und Schüler mit einer Hörschädigung
Herr Förderschulrektor Bernhard Hohl
Johannes-Vatter-Schule
Homburger Straße 20
61169 Friedberg
E-Mail: bernhard.hohl@lwv-hessen.de

Landesfachberater für Schülerinnen und Schüler mit einer Körperbehinderung
Herr Förderschulrektor Jörg Butterweck
Alexander-Schmorell-Schule
Grenzweg 10
34125 Kassel
E-Mail: joerg.butterweck@schulen.kassel.de

Landesfachberaterin für sehbehinderte oder blinde Schülerinnen und Schüler
Frau Förderschulrektorin Verena Trebels
Johann-Peter-Schäfer-Schule
Johann-Peter-Schäfer-Straße 1
61169 Friedberg
E-Mail: verena.trebels@schule.hessen.de
E-Mail:   Sandra.Hiesinger@kultus.hessen.de

Mithilfe dieser Handreichung erhalten Sie einen Überblick über die Bestandteile der Prüfungen. Sie enthält Hinweise zur Vorbereitung, zur Durchführung und zur Präsentation der Projektprüfung im Bildungsgang Hauptschule sowie zur Erstellung der Hausarbeit und der Präsentation auf Grundlage einer Hausarbeit im Bildungsgang Realschule.

Schlagworte zum Thema